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NOVOMATIC AG begibt EUR 500 Mio.-Unternehmensanleihe

Die NOVOMATIC AG hat als regelmäßiger Emittent am Kapitalmarkt, zuletzt im Juni 2014, bereits mehrere Unternehmensanleihen erfolgreich platziert. © Spieler-Info.atGumpoldskirchen (OTS) – Der weltweit tätige Gaming-Technologiekonzern NOVOMATIC AG begibt eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von EUR 500 Mio (Benchmark-Anleihe). Nach einer Roadshow für institutionelle Investoren in London, Frankfurt, Amsterdam und Wien wurde im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens der Kupon der fix verzinsten 7-jährigen Anleihe mit 1,625% p.a. festgesetzt. 


Die Anleihe mit einer Stückelung von EUR 500 ist bei institutionellen Investoren auf großes Interesse gestoßen, was sich in einer mehr als sechsfachen Überzeichnung des Orderbuchs zeigte. Von 15. bis 16. September 2016 wird die Anleihe auch privaten Anlegerinnen und Anlegern in Österreich und Deutschland zur Zeichnung angeboten werden (vorzeitiger Zeichnungsschluss vorbehalten). Der Emissionskurs wurde mit 100,469%* festgelegt. Die Zulassung der Anleihe zum Handel im Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse wurde erteilt.

Mag. Peter Stein, Mitglied des Vorstandes, CFO NOVOMATIC AG. © Novomatic AG

Mag. Peter Stein, Mitglied des Vorstandes, CFO NOVOMATIC AG. © Novomatic AG

Joint Lead Manager dieser Emission sind Erste Group Bank AG, Raiffeisen Bank International AG und UniCredit Bank Austria AG.
Die erste Benchmark-Anleihe von NOVOMATIC ist zugleich auch die erste Benchmark-Anleihe eines österreichischen Unternehmens im Jahr 2016. Sie wird aus dem vor kurzem gebilligten EUR 2.000.000.000-Emissionsprogramm der NOVOMATIC AG begeben, welches von der internationalen Ratingagentur Standard & Poor‘s mit dem Investmentgrade-Rating BBB (stable outlook) versehen wurde. Mit 40% des gezeichneten Volumens zählten deutsche und österreichische Investoren zur größten Investorengruppe, gefolgt von Großbritannien mit 16% sowie Frankreich und Benelux mit jeweils 11%. Der Rest teilt sich auf Italien, Skandinavien, Schweiz, Spanien und Portugal auf.

Die NOVOMATIC AG hat als regelmäßiger Emittent am Kapitalmarkt, zuletzt im Juni 2014, bereits mehrere Unternehmensanleihen erfolgreich platziert. Der Gaming-Technologiekonzern beabsichtigt, die Erlöse aus dem Verkauf der Teilschuldverschreibungen hauptsächlich zur Optimierung der Finanzierungsstruktur, zum Beispiel durch Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten, aber auch für mögliche Akquisitionen (inklusive die Akquisition der Ainsworth Game Technology Ltd.), zukünftige Investitionen in laufende Tätigkeiten und Sach- und Finanzanlagen sowie für generelle, gesellschaftliche Zwecke zu verwenden.

Senator Herbert Lugmayer, Aufsichtsratsvorsitzender NOVOMATIC AG, Aufsichtsratvorsitzender AGI. (C) Novomatic Johann F. Graf, Gründer und Mehrheitseigentümer Novomatic. (C) Novomatic Mag. Harald Neumann, Vorstandsvorsitzender, CEO NOVOMATIC AG, Geschäftsführer AGI. (C) Novomatic
Senator Herbert Lugmayer, Aufsichtsratsvorsitzender NOVOMATIC AG. 
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Prof. Johann F. Graf, Gründer und Mehrheitseigentümer Novomatic.
© Novomatic

Mag. Harald Neumann, Vorstandsvorsitzender, CEO NOVOMATIC AG. 
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Diese Pressemitteilung dient Werbezwecken. Diese Mitteilung ist eine Marketingmitteilung und eine Werbeanzeige im Sinne des WAG und des KMG, jedoch weder ein Angebot von Wertpapieren der NOVOMATIC AG (die „Emittentin“), noch eine Finanzanalyse, eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder eine auf Finanzinstrumente bezogene Empfehlung dar. Das Angebot von Schuldverschreibungen der Emittentin (das „Angebot“) erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des von der österreichischen Finanzmarktaufsicht am 5. September 2016 gebilligten und veröffentlichten Basisprospekts (einschließlich der veröffentlichten Endgültigen Bedingungen, der „Prospekt“), der an der Geschäftsadresse der Emittentin, Wiener Straße 158, 2352 Gumpoldskirchen, Österreich während üblicher Geschäftszeiten in gedruckter Form kostenlos erhältlich ist und auf der Website der Emittentin unter www.novomatic.com/debtissuanceprogramme2016 elektronisch eingesehen werden kann. In Zusammenhang mit einem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt bindend.
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