Dem Kläger wurde ein Weihnachtsgeschenk für einen Casinobesuch zum Verhängnis. Jetzt muss der Glückspielkonzern zahlen.
Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic ist erneut in zweiter Instanz zur Zahlung eines hohen Geldbetrags an einen Spielsüchtigen verurteilt worden. Novomatic muss einem 50-jährigen Wiener 120.000 Euro rückerstatten, 210.000 Euro hatte er eingeklagt. Dem Mann wurde unter anderem ein Weihnachtsgeschenk für einen Casinobesuch zum Verhängnis.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien ist nicht rechtskräftig. „Wir werden prüfen, ob wir gegen diese Entscheidung Revision an den OGH erheben“, so Novomatic auf Anfrage der APA.
Das OLG Wien hielt in seinem aktuellen Urteil, das der APA vorliegt, fest, dass von Fall zu Fall geprüft werden müsse, ob eine teilweise Geschäftsunfähigkeit – etwa während des Zockens – vorliegt. Wenn jemand eine „geistige Störung“ hat, müsse geprüft werden, ob sich diese „beim konkreten Geschäft überhaupt auf die geistigen Fähigkeiten des Betroffenen ausgewirkt hat“. Zusätzlich müsse „für die Annahme von Geschäftsunfähigkeit … aber auch eine bestimmte Intensität der Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten des Betroffenen vorliegen, die dazu führt, dass der Betroffene im Ergebnis tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite des konkreten Rechtsgeschäfts zu überblicken.“
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