Das Glücksspielgestz verstößt weder gegen österreichisches Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht, heißt es in dem Artikel.
„Die Presse“ berichtet: Das Glücksspielgesetz (GSpG 1989) sieht strenge Maßnahmen vor, um den Glücksspielmarkt zu regulieren. Dazu gehören zahlenmäßige Beschränkungen, Verlässlichkeitsprüfungen und zwingende Spielerschutzmaßnahmen für Große Glücksspiele. „Die Rechtfertigung dieser Regelungen und auch die Zulässigkeit maßvoller Werbung konzessionierter Unternehmen schien bisher unbestritten“, sagt Gerhard Strejcek, Vorstand des Zentrums für Glücksspielforschung.
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