Die Beteiligung des ORF am „Glücksspiel-Riesen“ Österreichische Lotterien mit den Tochterfirmen win2day und dem Spielhallenbetreiber WINWIN war dem Österreichischen Rechnungshof schon im Prüfergebnis 2009 des Österreichischen Rundfunks ein Dorn im Auge. Immer wieder gibt es über diese weltweite Beteiligungs-Rarität Diskussionen.*
Der ORF möchte sich von dieser bei der Gründung der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. mit wenig finanziellem Baraufwand erworbenen Beteiligung nicht trennen.
Der ehemalige Gen.-Dir. Dr. Leo Wallner versprach sich durch die Beteiligung des ORF an den Österreichischen Lotterien eine besondere Marktdurchdringung und Machtposition.
Im Gegenzug muss der ORF über die Spiele der Österreichischen Lotterien regelmäßig und ausführlich mit wie redaktionelle Beiträge wirkenden Sendungen ausführlich Werbung treiben.
Ob sich dieses Arrangement für den ORF wirklich rechnet, ist ein anderes Thema. Um diese Frage korrekt beantworten zu können, müsste der ORF die tatsächlich erhaltenen Beträge für die umfangreich ausgestrahlten Spots offen legen.
Tatsache ist, dass die Österreichischen Lotterien den ORF mit seiner exzellenten Verbreitung benötigt, weil ohne diese umfangreichen Werbesendungen die Umsätze der Lotterie-Angebote in den Keller rasseln würden.
Es sind aber genau diese umfangreichen, den Alltag beherrschenden Werbesendungen der Österreichischen Lotterien, welche in zahlreichen Glücksspiel-Prozessen eine entscheidende Rolle spielen – nicht nur vor österreichischen Gerichten, sondern auch vor dem EuGH.
Dichte Werbe-Präsenz der Österreichischen Lotterien
Es geht um nicht mehr oder weniger als die Rechtmäßigkeit des österreichischen Glücksspiel-Monopoles. Gegner des österreichischen Glücksspiel-Monopoles versuchen immer wieder, die dichte Werbe-Präsenz der Österreichischen Lotterien als Beweis dafür zu bringen, dass das österreichische Glücksspielgesetz NICHT EU-konform sei. Die EU erlaubt nur dann einem Mitgliedsstaat das Glücksspiel-Monopol und die Vergabe von Glücksspielkonzessionen, wenn sich das jeweilige Land an gewisse strikte Einschränkungen – auch bei der WERBUNG für Glücksspiel – hält.
Hier sind wir wieder bei der Beteiligung des ORF am den österreichischen Lotterien. Die Frage ist erlaubt: Würden die Lotterien genau so umfangreich im ORF werben, wenn der ORF NICHT an den Lotterien beteiligt wäre? Der „Bedarf“ an Werbung im ORF ist mehr als umfangreich:
Immerhin handelt es sich nicht nur um Lotto/Toto, sondern auch um www.win2day.at und www.winwin.at, die einzige legale Online Plattform in Österreich und der von der Anzahl der zugesagten Geldspielautomaten-Konzessionen (5.000 österreichweit) der GRÖSSTE Spielhallenbetreiber!
Diese umfangreiche Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Riesen und die Beteiligung des ORF am monopolartigen Glücksspielkonzern ist eine Sache.
Die Berichterstattung des ORF über Glücksspielthemen eine andere, ebenso heikle.
Selbstverständlich geht Spieler-Info.at, wie jeder österreichische Konsument des ORF, davon aus, dass JEDE Berichterstattung des ORF der im Gesetz festgeschriebenen OBJEKTIVITÄT unterliegt und dieser gerecht wird.
Allerdings kommt auch der geneigte Zuseher ins Grübeln, wenn er den ORF-Report vom 9.12.2014 kritisch seziert … so wie es Spieler-Info.at gemacht hat.
Besonders das „Vergessen“ einer Erwähnung der Österreichischen Lotterien mit Tochterfirma WINWIN, welche auch dem ORF zu satten Gewinnen verhilft, macht stutzig.
Immerhin verfügt WINWIN als EINZIGE Firma Österreichs – durch die Mutterfirma Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. über 5.000 (!) aufrechte Konzessionen für Geldspielautomaten (Type VLT), welche im Unterscheid zum (bald ehemaligen) „Kleinen Glücksspiel“ ziemlich unbeschränkte Einsätze und Gewinne spielen lassen. Dafür gibt es auch keine im Gesetz vorgesehenen wesentlichen Spielerschutz-Einrichtungen oder Zugangskontrollen… die Spielhallen sind auch von der Automatenstückzahl sehr großzügig ausgestattet.
Objektive Darstellungen „übersehen“
Sehr eigenartig ist auch eine Aussage des Berichtes, wonach „hauptsächlich“ das „Kleine Glücksspiel“ spielsüchtig mache – keine Rede von den Geldspielgeräten von WINWIN, keine Rede von den üppig beworbenen Angeboten in Trafiken für Lotto/Toto/Wetten/Rubbellose… alle diese Glücksspielangebote findet jeder Bürger in Augenhöhe der Kinder in vielen Trafiken, Tankstellen und Supermärkten. Aber diese sind, so suggeriert der ORF-Bericht, „harmlos“ in Bezug auf Spielsuchtgefährdung.
Kein Wort auch über die zahlreichen ILLEGALEN Geldspielautomaten … und KEIN Wort über das neue, 2010 novellierte Glücksspielgesetz, welches dem Spielerschutz besonders bei Glücksspielautomaten dient.
Kein Wort darüber, dass gerade die österreichische CASAG/Lotterien Gruppe vom Gesetzgeber verlängerten Aufschub für die Anbindung ihrer Geldspielautomaten – auch in WINWIN Hallen – an das Bundesrechenzentrum erhalten haben. Diesen Aufschub erhielten z.B. Betreiber von Spielhallen gemäß dem neuen, novellierten Glücksspielgesetz in NÖ oder OÖ NICHT.
Ein Schelm, der Böses denkt. Spieler-Info.at ist überzeugt, dass es lediglich eine zufällig nicht besonders glücklich beendete Recherche des sonst so professionellen ORF-Report-Teams war, welche all diese objektiven Darstellungen „übersehen“ hat.
Schön, lehrreich und interessant wäre es aber schon gewesen, das wahre Spektrum des österreichischen Glücksspiel-Marktes darzustellen.
* Anhang zum Jahresabschluss des ORF per 31. Dezember 2012