Das Glücksspielgesetz sieht vor, dass alle Spielautomaten an das Bundesrechenzentrum angebunden werden sollen, um sicherzustellen, dass die Spielerschutzmaßnahmen eingehalten, Manipulationen verhindert und die Steuern korrekt abgeführt werden.
Eine entsprechende Verordnung des Finanzministeriums soll nun mit August 2013 in Kraft treten.
Sonderregelung für Bundeskonzessionär
Der Standard meldet aktuell, dass jedoch nicht alle Automaten zu diesem Zeitpunkt an das Datenrechenzentrum angeschlossen sein werden, denn für die Lotterien, an denen der Staat indirekt beteiligt ist, enthält die Verordnung eine Sonderregelung.
Sie haben für bestehende Spielautomaten eine Übergangsfrist bis 2015 bekommen. Konkret geht es um 833 Video Lotterie Terminals (VLT), die an 13 Winwin-Standorten betrieben werden. VLT sind im Grunde normale Spielautomaten. Einziger Unterschied: Der Zufallsgenerator befindet sich nicht in jedem Gerät, sondern in einem zentralen Server. In Österreich gibt es nur eine Lizenz für VLT, sie ist an die Lotteriekonzession gekoppelt.