Das Berliner Spielhallengesetz ist verfassungsgemäß. Der Berliner Landesgesetzgeber durfte ein solches Gesetz erlassen, und er hat bei seinen Regelungen auch nicht gegen die Grundrechte verstoßen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung vom 15. Februar 2013 in drei Verfahren entschieden und die Klagen abgewiesen.
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