Da das Glücksspielmonopol nicht verfassungswidrig ist, bekam der Novomatic-Konzern bei Klagen gegen illegale Glücksspielanbieter vor Gericht nun dreimal aufeinanderfolgend Recht. Die entzogene Lizenz tat übrigens nichts zur Sache, denn: Das niederösterreichische Spielautomatengesetz sieht vor, dass der Bewilligungsinhaber „bei nachträglichem Wegfall der Bewilligung“ 18 Monate weiterspielen muss.
Lesen Sie mehr...![Der Verwaltungsgerichtshof lehnte die Beschwerden eindeutig und klar begründet ab. © Spieler-Info](https://www.spieler-info.at/wp-content/uploads/2016/09/admiral-160_0.jpg)