Wer im Internet Glücksspiele über einen Anbieter ohne deutsche Zulassung spielt, macht sich strafbar. Mit einem am 2. Januar 2015 bekanntgegebenen Urteil verhängte das Amtsgericht München in solch einem Fall ein Bußgeld von 2.100 Euro und zog Gewinne in Höhe von 63.490 Euro ein.
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